Ablauf

Um Ergotherapie zu erhalten, benötigen sie einen Verordnungsschein ihres Arztes sowie- um eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse zu erhalten- eine chefärztliche Bewilligung der Therapie. Bei der Einreichung bin ich ihnen gerne behilflich.

 

Wahlergotherapeutin- was ist das?

 

Eine Wahlergotherapeutin ist eine freiberuflich tätige Therapeutin ohne Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Das bedeutet, dass keine direkte Verrechnung mit der Krankenkasse möglich ist. Die jeweiligen Kosten der Therapie müssen vorerst vom Patienten übernommen werden. Nach Abschluss der Therapie und Einreichung der Rechnung bei der jeweiligen Krankenkasse, erstattet diese einen Teil der Kosten (bis zu 80% des offiziellen Tarifes)


 



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